Kassationsspezialisten in Strafsachen.
Meijers | Canatan Advocaten in Amsterdam führt Kassationsverfahren in Strafsachen für eigene Mandanten und für Mandanten von Kolleginnen und Kollegen in den gesamten Niederlanden.
Drei Spezialisten, eine Praxis.

Mr. K. Canatan
Kassationsanwalt
Mr. K. Canatan ist Partner der Kanzlei Meijers Canatan Advocaten. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und insbesondere über eine Kassationspraxis in Strafsachen. Neben Kassationsverfahren für eigene Mandanten wird er regelmäßig von anderen Anwälten um Kassationsberatung oder um die Einreichung einer Kassationsschrift gebeten. Der Vorstand der niederländischen Vereinigung der Kassationsanwälte in Strafsachen (VCAS) hat ihn als Vollmitglied aufgenommen; damit gehört er zu einer kleinen Gruppe von Kassationsspezialisten im Strafrecht.

Mr. F.P. Slewe
Kassationsanwalt
Mr. F.P. Slewe verfügt über langjährige Erfahrung als Strafrechtsjurist und hat in seiner früheren Kanzlei zahlreiche Kassationsverfahren für Strafverteidiger vorbereitet. Seit er als Strafverteidiger für Meijers Canatan Advocaten tätig ist, hat er viele Kassationsschriften eingereicht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Kassation in Abschöpfungsverfahren (nach der niederländischen 'Pluk ze'-Gesetzgebung). Auch außerhalb der Kassation gilt mr. Slewe als Abschöpfungsspezialist der Kanzlei.

Mr. T.S. Finken
Kassationsanwalt
Mr. T.S. (Thomas) Finken studierte Rechtswissenschaften an der Universität von Amsterdam und erwarb seinen Master im Strafrecht an der Erasmus-Universität Rotterdam. Daneben schloss er einen Bachelor in Politikwissenschaft an der Universität Leiden ab. Seit August 2023 ist mr. Finken Anwalt bei Meijers Canatan Advocaten, wo er sich ausschließlich der Verteidigung von Beschuldigten in Strafsachen widmet — unter anderem in schweren Gewaltsachen, Betäubungsmittelsachen, Sexualstrafsachen sowie Wirtschaftsstrafsachen wie Betrug und Geldwäsche. Aus dieser Praxis heraus ist er eng in Kassationsverfahren und Kassationsberatung eingebunden.
Kassationsberatung und Mandatsübernahme.
Anwälte, die selbst keine Kassationspraxis führen, können die Kanzlei mit der Prüfung der Erfolgsaussichten oder mit der Abfassung und Einreichung der Kassationsschrift beauftragen. Das Mandatsverhältnis bleibt auf Wunsch beim beauftragenden Anwalt.
Da die Sechzig-Tage-Frist mit der Zustellung der Anzeige zu laufen beginnt, empfiehlt sich frühzeitiger Kontakt: Dann bleibt Zeit für ein sorgfältiges Aktenstudium.

