Das Schriftstück, das den Ausschlag gibt.
Die 'cassatieschriftuur' ist das verpflichtende Schriftstück, in dem der Kassationsanwalt die Kassationsgründe formuliert. Von seiner Qualität hängt ab, ob der Hoge Raad die Rügen überhaupt prüft.
Präzision ist Zulässigkeitsvoraussetzung.
Ein Kassationsgrund muss klar und konkret benennen, welche Rechtsnorm verletzt wurde und warum. Die allgemeine Rüge, die Entscheidung sei ungerecht oder die Strafe zu hoch, ist kein Kassationsgrund und führt zur Unzulässigkeit.
Die Rüge muss sich aus der Akte belegen lassen: aus dem Sitzungsprotokoll, der Entscheidung, der Beweiswürdigung oder der Reaktion auf Anträge und Einwände der Verteidigung. Alles, was die Kassationsschrift behauptet, muss anhand dieser Unterlagen überprüfbar sein.
Der Hoge Raad hat Kassationsschriften mehrfach nicht in Behandlung genommen, weil sie diesen Anforderungen nicht genügten. Der Beschuldigte verliert dann nicht in der Sache, sondern wegen eines fehlerhaft verfassten Schriftstücks.
Erst die Akte lesen, dann schreiben.
Am Anfang steht das vollständige Aktenstudium: Entscheidung, Sitzungsprotokolle, Schriftsätze und Beweiswürdigung. Es entscheidet darüber, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen — und eine ehrliche Antwort darauf gehört zur Beratung.
Anschließend formuliert der Anwalt die Kassationsgründe, gestützt auf die Rechtsprechung des Hoge Raad. Nach Eingang des Schlussantrags kann binnen zwei Wochen eine schriftliche Reaktion (Borgersbrief) eingereicht werden.
Kolleginnen und Kollegen beauftragen die Kanzlei regelmäßig mit einer Kassationsprüfung oder mit der Einreichung der Kassationsschrift in einer Sache, die sie in den Vorinstanzen selbst geführt haben.

