Glossar
Die Sprache der Kassation.
Das niederländische Kassationsverfahren hat eine eigene Begriffswelt. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt — mit den niederländischen Originalbezeichnungen, denn diese stehen in der Akte.
Begriffe
Von aanzegging bis arrest.
- Hoge Raad
- Der Oberste Gerichtshof der Niederlande.
- Kassation (cassatie)
- Das Verfahren beim Hoge Raad.
- Kassationsschrift (cassatieschriftuur)
- Das verpflichtende Schriftstück, das der Kassationsanwalt einreicht und in dem die Rügen gegen die Entscheidung des unteren Gerichts stehen.
- Kassationsanwalt (cassatieadvocaat)
- Der Anwalt, der die Kassationsschrift einreicht. In der Strafkassation besteht Anwaltszwang.
- Kassationsgründe (middelen van cassatie)
- Die vom Anwalt in der Kassationsschrift formulierten Rügen gegen die Entscheidung des unteren Gerichts.
- Generalprokurator (procureur-generaal)
- Der Leiter des Parkets beim Hoge Raad. Er berät den Hoge Raad im Kassationsverfahren.
- Schlussantrag (conclusie)
- Die Stellungnahme des Generalprokurators oder eines Generalanwalts an den Hoge Raad im Kassationsverfahren.
- Anzeige (aanzegging)
- Das Schreiben des Hoge Raad, mit dem der Eingang der Strafakte bestätigt und mitgeteilt wird, dass ein Anwalt binnen sechzig Tagen die Kassationsschrift einreichen muss.
- Arrest
- Die Entscheidung des Hoge Raad. Auch die Entscheidung eines Berufungsgerichts heißt 'arrest'; eine Entscheidung eines Gerichts erster Instanz heißt 'vonnis'.
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