Aktenzeichen 19/04662 P
Doppelzählung bei der Abschöpfung von Erträgen aus Menschenhandel
Der Hoge Raad setzt den Betrag selbst herab
In diesem Abschöpfungsverfahren zu Erträgen aus Menschenhandel hatte das Berufungsgericht einen Zeitraum doppelt berücksichtigt, wodurch der Betrag zu hoch ausfiel. Der Hoge Raad gab der Rüge statt, korrigierte die Doppelzählung selbst und minderte die Zahlungsverpflichtung zusätzlich wegen der überlangen Dauer des Kassationsverfahrens.
Ein Rechenfehler in der Vorteilsberechnung kann in der Kassation unmittelbar korrigiert werden, ohne neues Verfahren beim Berufungsgericht.

