Kassationsanwalt

Mr. F.P. Slewe

Kassationsanwalt

Mr. F.P. Slewe

Über diesen Kassationsanwalt.

Mr. F.P. Slewe verfügt über langjährige Erfahrung als Strafrechtsjurist und hat in seiner früheren Kanzlei zahlreiche Kassationsverfahren für Strafverteidiger vorbereitet. Seit er als Strafverteidiger für Meijers Canatan Advocaten tätig ist, hat er viele Kassationsschriften eingereicht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Kassation in Abschöpfungsverfahren (nach der niederländischen 'Pluk ze'-Gesetzgebung). Auch außerhalb der Kassation gilt mr. Slewe als Abschöpfungsspezialist der Kanzlei.

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Entscheidungen

Eine Auswahl von Entscheidungen des Hoge Raad.

ECLI:NL:HR:2022:562

Aktenzeichen 19/04662 P

Doppelzählung bei der Abschöpfung von Erträgen aus Menschenhandel

Der Hoge Raad setzt den Betrag selbst herab

In diesem Abschöpfungsverfahren zu Erträgen aus Menschenhandel hatte das Berufungsgericht einen Zeitraum doppelt berücksichtigt, wodurch der Betrag zu hoch ausfiel. Der Hoge Raad gab der Rüge statt, korrigierte die Doppelzählung selbst und minderte die Zahlungsverpflichtung zusätzlich wegen der überlangen Dauer des Kassationsverfahrens.

Ein Rechenfehler in der Vorteilsberechnung kann in der Kassation unmittelbar korrigiert werden, ohne neues Verfahren beim Berufungsgericht.

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ECLI:NL:HR:2019:44

Aktenzeichen 17/00362 P

Eingezogene Beträge sind auf die Abschöpfung anzurechnen

Der Hoge Raad setzt die Zahlungsverpflichtung selbst herab

Bei der Festsetzung der Abschöpfungsforderung hatte das Berufungsgericht Geldbeträge unberücksichtigt gelassen, die im Strafverfahren bereits für verfallen erklärt worden waren. Dieses Geld war also bereits abgeschöpft und durfte nicht erneut angerechnet werden. Der Hoge Raad gab der Rüge statt und setzte den zu zahlenden Betrag selbst herab.

Was im Strafverfahren bereits abgeschöpft wurde, ist im Abschöpfungsverfahren in Abzug zu bringen.

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ECLI:NL:HR:2017:2500

Aktenzeichen 16/05545 P

Vorteil aus Geldwäsche ist gesondert festzustellen

Aufhebung und Zurückverweisung

Nach einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche ging das Berufungsgericht davon aus, dass die durchgeschleusten Beträge ohne Weiteres auch rechtswidrig erlangten Vorteil darstellten. Der Hoge Raad verwarf diese Auffassung: Wer Geld gewaschen hat, hat dadurch nicht automatisch selbst einen finanziellen Vorteil erlangt. Das ist gesondert festzustellen und zu begründen. Die Sache ging zurück an das Berufungsgericht.

Grundlegende Entscheidung dazu, wann gewaschenes Geld einen Vorteil für den Betroffenen selbst darstellt; im parallel entschiedenen Verfahren eines Mitbetroffenen entschied der Hoge Raad ebenso (ECLI:NL:HR:2017:2501).

Vollständige Entscheidung auf rechtspraak.nl

ECLI:NL:HR:2015:2634

Aktenzeichen 14/00665 P

Rechenfehler bei der Schätzung des Vorteils

Der Hoge Raad berichtigt die Schätzung selbst

Bei der Verrechnung von Kosten war dem Berufungsgericht ein offensichtlicher Fehler unterlaufen, wodurch der geschätzte Vorteil und die Zahlungsverpflichtung zu hoch festgesetzt wurden. Der Hoge Raad gab der Rüge statt und setzte den Betrag selbst auf die zutreffende, niedrigere Höhe fest.

Zeigt, dass auch ein scheinbar technischer Rechenfehler in der Kassation zu einer erheblich geringeren Zahlungsverpflichtung führen kann.

Vollständige Entscheidung auf rechtspraak.nl

Diese Auswahl ist nicht abschließend und betrifft Entscheidungen, in denen dieser Anwalt als Kassationsanwalt aufgetreten ist.

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